Mein Berufsbild als psychotherapeutischer Heilpraktiker (nach dem Heilpraktikergesetz) ordnet sich ein in die Reihe der Heilberufe wie Heilpraktiker, Psychologe, Psychotherapeut, psychotherapeutisch tätiger Arzt.
Ich bin durch den Amtsarzt überprüft und zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt. Die Praxis ist beim Gesundheitsamt angemeldet.
In den Heilberufen ist die Geheimhaltungspflicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis andere über Teile des Therapieinhaltes informiert werden, wenn das notwendig sein sollte. Das gilt auch für die Supervision, die Teil meiner Methode ist.
Mir ist es gesetzlich nicht gestattet körperliche Untersuchungen durchzuführen oder Medikamente zu verschreiben. Daher empfehle ich in vielen Fällen die Mitwirkung eines Arztes (z.B. Ihres Hausarztes).
Als psychotherapeutischer Heilpraktiker habe ich den Blickwinkel eines Psychotherapeuten, kann aber unabhängig vom oft hektischen Gesundheitsbetrieb agieren und so zu Ihrem Vorteile zur Lösungssuche beitragen, für die in anderen Heilberufen oft keine Zeit bleibt.